Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 30.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Kassen- und Bestellsoftware „e-kasse“ zwischen MVGeolex (nachfolgend „Anbieter“, Angaben siehe Impressum) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Gastronomie, Handel, Dienstleistung). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungen
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung mit Wahl eines Pakets abschließt, diesen Bedingungen zustimmt, seine E-Mail-Adresse bestätigt und das SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
(2) Der Umfang der Leistungen, der Preis und die Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem bei der Registrierung gewählten Paket, wie es auf der Preisseite beschrieben ist.
(3) Die Software wird als Online-Dienst bereitgestellt. Der Kunde erhält eine eigene Adresse (name.e-kasse.eu) und eine eigene Datenbank.
§ 3 Testmonat
(1) Der erste Monat ab Bereitstellung ist ein Testmonat. Für ihn wird der Monatspreis des gewählten Pakets vorab per Lastschrift eingezogen.
(2) Kündigt der Kunde bis zum Ende des 30. Tages nach Bereitstellung, 23:59 Uhr (deutsche Zeit), erstattet der Anbieter den für den Testmonat eingezogenen Betrag vollständig; der Vertrag endet dann mit Ablauf des Testmonats.
(3) Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, setzt sich der Vertrag mit der Laufzeit des gewählten Pakets fort; der Betrag des Testmonats wird als erster Monatsbeitrag verrechnet.
(4) Im Testmonat ist keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eingerichtet. Die Kasse darf im Testmonat nicht als steuerlich maßgebliches Kassensystem für echte Umsätze verwendet werden. Die Einrichtung vor Ort (Geräte, Drucker, TSE) erfolgt erst nach dem Testmonat.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Paket (zum Beispiel ein Monat oder zwölf Monate). Sie verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(2) Bei einer Laufzeit von mehr als einem Monat wird der Preis monatlich eingezogen; eine Kündigung wirkt zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
(3) Die Kündigung erfolgt über den Knopf „Vertrag kündigen“ im Kundenkonto oder in Textform (E-Mail). Der Anbieter bestätigt jede Kündigung per E-Mail mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Preise und Zahlung per SEPA-Lastschrift
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Kunde erteilt dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Beiträge werden monatlich im Voraus eingezogen.
(3) Der Anbieter kündigt jeden Einzug spätestens einen Tag vorher an (Vorabankündigung), in der Regel mit der Rechnung per E-Mail. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung.
(4) Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
§ 6 Zahlungsverzug, Mahnung und Sperre
(1) Der Kunde gerät mit dem Fälligkeitstag in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Bei ausbleibender Zahlung erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung und danach Mahnungen per E-Mail. Der Anbieter kann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
(3) Während des Verzugs weist die Software den Kunden und seine Mitarbeiter in Abständen auf den offenen Betrag hin. Bleibt die Zahlung nach der in der letzten Mahnung gesetzten Frist aus, kann der Anbieter die Annahme neuer Bestellungen sperren. Das Abrechnen bereits geöffneter Vorgänge und der Tagesabschluss bleiben möglich.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für die Handlungen seiner Mitarbeiter in der Software verantwortlich.
(2) Für die Erfüllung steuerlicher Pflichten (insbesondere Kassensicherungsverordnung, GoBD, Aufbewahrung) bleibt der Kunde verantwortlich. Die Software unterstützt ihn dabei.
§ 8 Daten nach Vertragsende
(1) Endet der Vertrag im Testmonat, werden die Daten des Kunden nach Ablauf des Testmonats gelöscht.
(2) Endet der Vertrag später, stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten zum Export bereit (einschließlich der für die Aufbewahrung nötigen Exporte). Nach 90 Tagen ab Vertragsende werden die Daten gelöscht; der Kunde wird vorher erinnert.
§ 9 Verfügbarkeit und Haftung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Öffnungszeiten durchgeführt.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderungen und Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.